Reisekrankenversicherung
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, sollte die Reisekrankenversicherung unbedingt mit ins Reisegepäck gehören. Die Reisekrankenversicherung zahlt bei Erkranken jeglicher Art während der Urlaubsreise.
Gegenüber der reinen Auslandskrankenversicherung kann man diese Versicherung auch für längere Urlaubsreisen abschliessen (z.B. über 3 Monate). Hier sind die Bedingen bei den Versicherungen verschieden und müssen verglichen werden.
Versicherte die häufig nur für kurze Zeit (bis 6 Wochen) im Ausland sind, sollten eine Auslandskrankenversicherung bevorzugen.
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Wer nur eine Versicherung für eine Reise benötigt, sollte eine komplette Reiseversicherung mit Gepäckversicherung und Rücktrittskostenversicherung prüfen.
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