Privatkrankenversicherung
Bei den Bedingungen für eine private Krankenversicherung wird zwischen gesetzlich pflichtversicherten und und privatversicherten Personen unterschieden.
Gesetzlich Versicherte könnne sich nur bei einem monatlichen Einkommen über 3863 Euro komplett privat krankenversichern. Liegt Ihr Einkommen unter dieser Grenze können Sie aber eine private Zusatzversicherung in Anspruch nehmen.
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Eine Zusatzversicherung ist jedoch für beide Personenkreise, hier muß man keinerlei Anforderungen erfüllen.
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Was ist beim Antrag zu beachten?
Der Versicherer prüft das Risiko für die Aufnahme in der privaten Krankenversicherung. Hier sind alle Angaben zur Ermittlung des Riskos wahrheitsgemäß zu machen.
Diese Angaben müssen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß eingetragen oder bei Bedarf extra beschrieben werden. Bei unrichtigen oder nicht gemachten Angaben hat der Versicherer auch noch zu einem späteren Zeitpunkt das Recht, den Vertrag zu kündigen oder von bestimmtem Leistungen zurückzutreten.
Bei jedem Antrag wird wird der angegebene Hausarzt von der Versicherung schriftlich konsultiert. Dabei werden Informationen zum Krankheitsbild ect. angefordert. Mit der Unterschrift auf dem Antrag erteilen Sie hierfür die Erlaubnis.
Gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der Privatkrankenversicherung keine kostenlose Familienversicherung für Familienangehörige. In der Privatkrankenversicherung ist für jedes Familienmitglied ein extra Betrag zu entrichten.
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