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Private Krankenversicherungen

Bei Krankenversicherungen wird zwischen gesetzlich pflichtversicherten und und privatversicherten Personen unterschieden.
Gesetzlich Versicherte könnne sich nur bei einem monatlichen Einkommen über 3863 Euro komplett privat krankenversichern. Liegt Ihr Einkommen unter dieser Grenze können Sie aber eine private Zusatzversicherung in Anspruch nehmen.

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Erläuterung private Krankenversicherungen

Der Gesetzgeber ermöglicht nur bestimmten Personen eine private Krankenversicherung als Vollversicherung. Inwiefern sich das die nächsten Jahre ändert wird sich zeigen.

  • Arbeiter, Angestellte

  • Diese Personen müssen ein dauerhaftes monatliches Einkommen von mindestens 3863 EUR haben. Gerade hier ist der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung in den meisten Fällen sehr lukrativ und zusätzlich mit höheren Gesundheitsleistungen verbunden. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber 50% der Kosten.
    Wer sich hier nicht sicher ist sollte unbedingt nachfragen.

  • Selbständige, Freiberufler, Unternehmer

  • Bei diesem Personenkreis besteht keine Versicherungspflicht. Sie können frei wählen, ob sie sich überhaupt nicht versichern, freiwillig gesetzlich versichern oder in eine private Krankenversicherung eintreten.

  • Studenten

  • Studenten sind zum Ablauf des 25. Lebensjahres beitragsfrei in der Familienversicherung gesetzlich versichert. Bis zum 30.Lebensjahr oder 14. Fachsemester sind mit einem einheitlichen Betrag gesetzlich krankenversichert.
    Anschließend können sich Studenten eine private Krankenversicherung wählen.

  • Beamte

  • Beamte oder Angestellte aus dem öffentlichen Tarif, die einen Beihilfeanspruch haben, können sich privat versichern. Der Beamte erhält einen prozentualen Beihilfezuschuß. Dieser liegt je nach familiären Verhältnissen zwischen 50% bis 70%, für mit versicherte Kinder 80%.
    Die Versicherungsleistungen orientieren sich an den gesetzlichen Krankenkassen. Diese finanzielle Lücke kann mit einer privaten Krankenversicherung geschlossen werden.

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